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Die Aufgaben der Sielacht Bockhorn-Friedeburg werden durch § 3 der Satzung bestimmt. Zu den Aufgaben zählt insbesondere die Unterhaltung der Fließgewässer sowie der Anlagen in und an Gewässern.
Satzung der Sielacht (PDF) [159 KB]
Wie wird Gewässerunterhaltung in Niedersachsen durch die Unterhaltungsverbände
durchgeführt ? In diesem Video werden Ihnen die vielfältigen Aufgaben bei der Gewässerunterhaltung vorgestellt.
Der Download kann je nach Übertragungsrate einige Zeit in Anspruch nehmen !
Filmbeitrag Gewässerunterhaltung [38.290 KB]
Die Sielacht ist ein Wasser- und Bodenverband nach dem Wasserverbandsgesetz und verwaltet sich im Rahmen der Gesetze selbst. Die Rechtsaufsicht erfolgt durch den Landkreis Friesland in Jever.
Nach dem Nieders. Wassergesetz ist die Sielacht für die Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung im Verbandsgebiet zuständig.
Mitglieder des Verbandes sind die jeweiligen Grundeigentümer und Erbbauberechtigten der im Verbandsgebiet gelegenen Grundstücke. Die Mitgliedschaft ist Kraft Gesetzes an das Eigentum an Grund und Boden gekoppelt.
Zur Erfüllung der Verbandsaufgaben haben die Mitglieder dem Verband Beiträge zu leisten. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach der Größe der im Eigentum des Mitgliedes stehenden Grundstücksfläche innerhalb des Verbandsgebietes. Der Verband hebt Mindestbeiträge und Erschwernisbeiträge gem. Anlage 1 zu § 33 (2) der Verbandssatzung.
Der Verbandsausschuss legt jährlich den Verbandsbeitrag fest. Zurzeit sind folgende Beiträge festgesetzt:
Allgemeiner Beitrag: 21,50 €/ha
Mindestbeitrag: 21,50 € (Hektarsatz)
Mit dem Haushaltsjahr 2008 haben sich aufgrund von neuen gesetzlichen Regelungen Änderungen beim Beitragswesen ergeben. Weitere Informationen finden Sie unter:
Das neue Beitragsrecht
Das Verbandsgebiet umfasst insgesamt rd. 33.100 ha. Zum Verbandsgebiet zählen die Gemeinde Bockhorn, die Gemeinde Zetel, weite Bereiche der Gemeinde Friedeburg sowie in Teilen die Gemeinde Sande sowie die Städte Westerstede, Wiesmoor und Varel.
Die Geländehöhen liegen im Verbandsgebiet zwischen +16 mNN in den Geestbereichen bis -1,50 mNN im Bereich des Schwarzen Brack.
Abbildung: Karte des Verbandsgebietes -
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