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Gewässer

Verbandsgewässer

Gewässer zweiter Ordnung sind Gewässer, die wegen ihrer überörtlichen Bedeutung für die Entwässerung in einem Verzeichnis aufgeführt sind. In Niedersachsen ist die Unterhaltung von Gewässern zweiter Ordnung die Aufgabe von Wasser- und Bodenverbänden.
Die Sielacht Bockhorn-Friedeburg unterhält insgesamt rd. 400 km Gewässer, davon 326 km Gewässer zweiter Ordnung und 74 km Gewässer dritter Ordnung. Hinzu kommt die Unterhaltung des Dangaster Außentiefs mit dem verbandseigenen Räumboot zur Sicherstellung der Schiffbarkeit.

Abbildung: Gewässerplan -

Gewässerunterhaltung

Die Unterhaltung erfolgt nach vom Verband erstellten Unterhaltungsrahmenplänen bzw. Unterhaltungsplänen. Zur Unterhaltung zählt insbesondere die Gewässermahd, die im Verbandsgebiet durch Mähkorbbagger, mit dem Mähboot oder per Hand durchgeführt wird. Neben der Sicherstellung des ordnungsgemäßen Wasserabflusses und ggf. der Schiffbarkeit zählt auch die Pflege und Entwicklung der Gewässer zu den Aufgaben.

Abbildung: Ellenserdammer Tief - Das Ellenserdammer Tief - Hauptgewässer der Sielacht

Fachlich geschultes Personal führt, falls notwendig, Instandsetzungsarbeiten an Ufern und Böschungen aus. Dabei werden bei der Sielacht Bockhorn-Friedeburg, soweit möglich, naturnahe Bauweisen eingesetzt.

Abbildung: Uferinstandsetzung -