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An dieser Stelle möchten wir Ihnen in regelmäßigen Abständen Aktuelles rund um die Sielacht präsentieren. Die wichtigsten Informationen, auch wenn sie bereits älter sind, bleiben in dieser Rubrik erhalten. Somit bietet sich Ihnen die Möglichkeit, einen Einblick in die Entwicklung der vergangenen Jahre zu erhalten.
Die Sielacht hat bei der NBank einen Finanzierungsantrag für die Überarbeitung des Wassermengenmanagements im Verbandsgebiet gestellt. Gründe für die Überarbeitung sind die zunehmende Versiegelung im Verbandsgebiet in den vergangenen Jahrzehnten und die aktuellen klimatischen Veränderungen. Ein Bericht [1.642 KB] des Jeverschen Wochenblatts vom 14.11.2022 beschäftigt sich ausführlich mit dem Projekt.
Die Sielacht Bockhorn-Friedeburg ist gemäß § 63 des Nieders. Wassergesetzes für die Unterhaltung eines umfangreichen Gewässernetzes zuständig und wird in Kürze mit der maschinellen Unterhaltung sowie ab dem 01.10.2021 mit den notwendigen Gehölzpflegeschnitten beginnen.
Gemäß § 5 der Satzung ist der Verband befugt, das Verbandsunternehmen auf den zum Verband gehörenden Grundstücken der Mitglieder durchzuführen. Auf die Grundstücksbenutzung wird hiermit hingewiesen. Der Anlieger hat den Aushub (ebenso Buschwerk), der bei der Unterhaltung anfällt, entschädigungslos aufzunehmen.
Viehtränken, Dränausmündungen, Übergänge und ähnliche Anlagen sind so anzulegen und zu erhalten, dass sie die Aufgaben des Verbandes nicht hemmen und erschweren. Der Betrieb der Anlagen erfolgt stets auf Gefahr des Besitzers. Unmittelbar in Verbandsgewässer einmündende Dränageleitungen und sonstige Rohrleitungen sind dem Verband anzuzeigen.
Abzäunungen der Weideländereien müssen mindestens einen Abstand von 80 cm von der oberen Böschungskante haben und dürfen nicht mehr als 1 m aus dem Gelände herausragen. Die Einfriedigungen zwischen den Flurstücksgrenzen sind so herzurichten, dass ein Öffnen und Schließen des Zaunes auf den Überfahrten ohne wesentlichen Zeitaufwand gesichert ist. Dieses geschieht zweckmäßigerweise durch Aufstellen von Dammtoren oder Anbringen von Torgriffen. Ackergrundstücke dürfen in einer Entfernung von 1,0 m vom oberen Böschungsansatz nicht und außerhalb dieser Entfernung nur so beackert werden, dass alle Ufer des Gewässers nicht beeinträchtigt werden.
Die Räumuferzone entlang der Verbandsgewässer ist von allen die Durchfahrt der Räumgeräte behindernden Einrichtungen und Anlagen freizuhalten. Sie beginnt am oberen Böschungsansatz und ist bei Gewässern zweiter Ordnung 10 m und bei
Gewässern dritter Ordnung 6 m breit. Gemäß Vorstandsbeschluss vom 14.12.2010 wird zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Gewässerabflusses auf Flächen, die bis zum 15. Oktober des Jahres nicht abgeerntet oder schon wieder bestellt sind, keine Rücksicht mehr bei der Durchführung der Gewässerunterhaltung genommen. Für die dabei entstehenden Kulturschäden kann kein Schadenersatz geleistet
werden.
Bockhorn, den 16.Juli 2021 Sielacht Bockhorn-Friedeburg
R. Haschen, Verbandsvorsteher
Die diesjährige Beitragshebung wird ab dem 05.05.2022 erfolgen. Der Verbandsausschuss hat in seiner Sitzung vom 16. März ein Anhebung des Beitragssatzes von 18,50 €/ha auf 21,50 €/ha beschlossen. Der Mindestbeitrag beträgt zukünftig 21,50 €. Die Beitragsanpassung ist aufgrund der stark gestiegenen Kosten, insbesondere für Energie und Baustoffe, leider notwendig geworden. Gestiegene Stromkosten verteuern die Aufwendungen für den Pumpbetrieb in Petershörn und für den Betrieb der Unterschöpfwerke. Der starke Anstieg des Dieselpreises verteuert neben den gestiegenen Lohnkosten erheblich die Unterhaltungsarbeiten an den Verbandsgewässern. Diese Mehraufwendungen des Verbandes müssen durch das Beitragsaufkommen ausgeglichen werden. Die letzte Beitragsanpassung erfolgte im Haushaltsjahr 2008.
Die Verbandsmitglieder der Sielacht haben den Verbandsausschuss für die Zeit vom 01.04.2022 bis zum 31.03.2027 neu gewählt. 16 der 18 Ausschussmitglieder wurden erneut in das Gremium gewählt. Die Ausschussmitglieder Hermann Wolken und Ingo Dirks stellten sich nicht nochmals zur Wahl. Im Wahlbezirk 12 wurde Hermann Stutt aus Friedeburg-Eibenhausen neu in den Ausschuss gewählt. Der Wahlbezirk 13 wird zukünftig von Joachim Sievers aus Wiesede vertreten.
Wahl der Ausschussmitglieder
Die Ausschussmitglieder für die Sielacht Bockhorn-Friedeburg sind gemäß §§ 11 und 14 der Verbandssatzung für die Amtszeit vom 01.04.2022 bis 31.03.2027 neu zu wählen.
Die Wahl findet wahlbezirksweise in folgenden Wahllokalen und an folgenden
Terminen statt:
Wahlbezirk 1: a) Gemeinde Bockhorn zum Teil u.
b) Gemeinde Zetel: die ehemalige Gemeinde Neuenburg
zum Teil,
wie z.B. nördl. von Steinhausen, Ellenserdamm,
Petersgroden, Adelheidsgroden
am Montag, den 04.04.2022, um 10.00 Uhr im
„Hotel Friesische Wehde” in Bockhorn
Wahlbezirk 2: Gemeinde Zetel: die ehemalige Gemeinde Zetel zum Teil,
wie z.B. Idagroden, Ellens, Driefel, Zetelermarsch
am Montag, den 04.04.2022, um 10.30 Uhr im
„Hotel Friesische Wehde” in Bockhorn
Wahlbezirk 3: Stadt Varel: die ehemalige Gemeinde Varel-Land zum Teil,
wie z.B. Rotenhahn, Jeringhave, Winkelsheide
am Montag, den 04.04.2022, um 11.00 Uhr im
„Hotel Friesische Wehde” in Bockhorn
Wahlbezirk 4: Gemeinde Sande: die ehemalige Gemeinde Gödens und
die ehemalige Gemeinde Sande zum Teil,
am Montag, den 04.04.2022, um 11.30 Uhr im
„Hotel Friesische Wehde” in Bockhorn
Wahlbezirk 5: Gemeinde Zetel: die ehemalige Gemeinde Zetel zum Teil,
wie z.B. Zetel, Bohlenbergerfeld, Schweinebrücker Fuhren-
kämpe
am Dienstag, den 05.04.2022, um 10.00 Uhr im
"Hotel Neuenburger Hof" in Neuenburg
Wahlbezirk 6: a) Gemeinde Zetel: die ehemalige Gemeinde Neuenburg zum
Teil u.
b) Gemeinde Westerstede zum Teil,
wie z.B. Neuenburg, Neuenburgerfeld, Ruttelerfeld, Asteder-
feld, nördl. Tarbarg
am Dienstag, den 05.04.2022, um 10.30 Uhr im
"Hotel Neuenburger Hof" in Neuenburg
Wahlbezirk 7: Gemeinde Bockhorn zum Teil,
wie z.B. Bockhorn, Steinhausen, Grabstede, Grabstederfeld,
Bockhornerfeld
am Dienstag, den 05.04.2022, um 14.30 Uhr im
„Hotel Friesische Wehde” in Bockhorn
Wahlbezirk 8: Stadt Varel: die ehemalige Gemeinde Varel-Land zum Teil,
wie z.B. Seghorn, Borgstede, Friedrichsfeld
am Dienstag, den 05.04.2022, um 15.00Uhr im
„Hotel Friesische Wehde” in Bockhorn
Wahlbezirk 9: Gemeinde Friedeburg, die ehemalige Gemeinde Horsten,
am Mittwoch, den 06.04.2022, um 10.00Uhr in dem
„DorfkrugCoordes“in Etzel
Wahlbezirk 10: Gemeinde Friedeburg, die ehemaligen Gemeinden
Dose und Abickhafe,
am Mittwoch, den 06.04.2022, um 10.30 Uhr in dem
„DorfkrugCoordes“in Etzel
Wahlbezirk 11: Gemeinde Friedeburg: die ehemaligen Gemeinden Etzel und
Hoheesche,
am Mittwoch, den 06.04.2022, um 11.00Uhr in dem
„DorfkrugCoordes“in Etzel
Wahlbezirk 12: Gemeinde Friedeburg: die ehemaligen Gemeinden Reepsholt
und Hesel,
am Mittwoch, den 06.04.2022, um 11.30Uhr in dem
„DorfkrugCoordes“in Etzel
Wahlbezirk 13: a) Gemeinde Friedeburg: die ehemalige Gemeinde Wiesede
b) Gemeinde Wiesmoor, die ehemaligen Gemeinden Wieseder-
fehn, Marcardsmoor und Wiesmoor jeweils zum Teil,
am Mittwoch, den 06.04.2022, um 14.00 Uhr in dem
„Dorfkrug Coordes“ in Etzel
Wahlbezirk 14: a) Gemeinde Friedeburg: die ehemaligen Gemeinden
Friedeburg, Marx und Bentstreek zum Teil,
b) Gemeinde Wiesmoor: die ehemalige Gemeinde Wiesmoor
zum Teil,
am Mittwoch, den 06.04.2022, um 14.30 Uhr in dem
„DorfkrugCoordes“in Etzel
Der Ausschuss hat 18 Mitglieder.
Zu wählen sind in den Wahlbezirken 6 und 14 je drei Ausschussmitglieder, in allen übrigen Wahlbezirken je ein Ausschussmitglied.
Wählbar ist jedes geschäftsfähige Verbandsmitglieddes Wahlbezirkes.
Jedes Verbandsmitglied, das Beiträge an den Verband zu leisten hat, hat das Recht, selbst oder durch einen Vertreter mitzustimmen. Ein Nichtmitglied kann nur ein Mitglied, ein Mitglied kann höchstens zwei weitere Mitglieder vertreten. Der Verbandsvorsteher kann vom Vertreter eine schriftliche Vollmacht fordern.
Das Stimmverhältnis ist dem Beitragsverhältnis gleich. Maßgebend ist das im Beitragsbuch 2021fortgeschriebene Beitragsverhältnis. Niemand hat mehr als zwei Fünftel aller möglichen Stimmen vom Wahlbezirk.
Hinweis: Bitte bringen Sie den Beitragsbescheid 2021 zur Ausschusswahl mit.
Die wahlberechtigten Verbandsmitglieder der Sielacht Bockhorn-Friedeburg werden hiermit zu den Wahlterminen eingeladen. Die geltenden Hygiene- und Infektionsschutzbedingungen sind einzuhalten.
Der Plan über die Wahlbezirke kann bei der Geschäftsstelle des Verbandes in Bockhorn, Urwaldstr. 7, eingesehen werden.
Bockhorn, den 18.03.2022 Haschen, Verbandsvorsteher
Die Gewässermahd wurde zum Jahreswechsel weitgehend abgeschlossen. Derzeit finden an den Verbandsgewässern Gehölzpflegearbeiten statt. Diese Arbeiten sollen sicherstellen, dass auch im kommenden Jahr die wiederkehrenden Unterhaltungsarbeiten durchgeführt werden können.
Der bei der Unterhaltung anfallende Gehölzrückschnitt ist i.d.R. durch die jeweiligen Gewässeranlieger zu übernehmen.
Die Sielacht hält die Geschäftsstelle aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie vorläufig für den allgemeinen Publikumsverkehr geschlossen. Sie erreichen uns natürlich weiterhin telefonisch unter 04453/7732.
Ihre Anliegen werden selbstverständlich weiterhin bearbeitet. Ortstermine werden nach telefonischer Vereinbarung unter Einhaltung der Abstandsregelungen durch unsere Mitarbeiter wahrgenommen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und bleiben Sie gesund !
Dangast, den 30.04.2021
Die Arbeiten zur Ertüchtigung des Dangaster Sieles wurden nach Beendigung der Sturmflutsaison wieder aufgenommen. Die Sielläufe 2 und 4 wurden trocken gelegt und werden derzeit weiter ertüchtigt. Die Stahlbau- und Korrosionsschutzarbeiten an den Toranlagen sollen bis Ende Mai abgeschlossen sein. Im Anschluss werden die Sielläufe 1 und 3 trocken gelegt. Wenn die Witterung es zulässt soll die Maßnahme bis zum Einsetzen der Sturmflutsaison im Herbst abgeschlossen sein.
Vorstand, Ausschuss und Mitarbeiter der Sielacht führten am 05. September 2019 eine Bereisung des Verbandsgebietes durch. Erstes Etappenziel war das Dangaster Siel, dort stehen im kommende Jahr Maßnahmen zur Ertüchtigung des Bauwerkes an. Die baulichen Maßnahmen waren notwendig geworden, weil der Bemessungswasserstand in Dangast aufgrund eines Gutachtens der Forschungsstelle Küste von +5,40 m auf +6,60 m erhöht wurde. Danach ging es durch den Speicherpolder des Verbandes zum Schöpfwerk Petershörn. Bei der Trockenlegung der Pumpenläufe im Schöpfwerk Petershörn im vergangenen Jahr war an zwei der vier Pumpen erhöhter Lagerverschleiß festgestellt worden. Zurzeit ist die Pumpe II ausgebaut und zur Überholung der Lagerung in Brake bei einer Fachfirma. Die Pumpe I wurde bereits im Juni überarbeitet, die Arbeiten an Pumpe II werden in Kürze beendet sein. Rechtzeitig zum Winterhalbjahr ist dann die Leistungsfähigkeit des Schöpfwerkes wieder vollständig gewährleistet.
Die derzeit niedrigen Wasserstände in Teilen des Verbandsgebietes waren ebenfalls Thema der Bereisung. Es wurden in diesem Zusammenhang diverse Stauanlagen, wie z.B. das Steinhauser Verlaat, besichtigt, die für eine Rückhaltung der Wassermengen in den Gewässern des Verbandes sorgen. So sind die Wasserstände in den Hauptgewässern des Verbandes nach wie vor trotz des dürren Sommers auf normalem Niveau. Die kleineren Geestgewässer in den höher gelegenen Teilgebieten des Verbandes sind allerdings augenblicklich vielfach trocken gefallen.
Am Nachmittag reiste die Gruppe weiter in das Kavernengebiet in Etzel. Dort wurden die bestehenden Entwässerungsanlagen des Verbandes und die Anlagen des Kavernenbetreibers Storag Etzel besichtigt. Aufgrund der Geländeabsenkungen in diesem Gebiet wird die Entwässerung ohne geeignete Gegenmaßnahmen zukünftig nicht möglich sein. Augenblicklich wird deshalb ein gemeinsames Konzept erarbeitet zur Sicherstellung der zukünftigen Entwässerung in Etzel.
Neues Ausschussmitglied für den Wahlbezirk 3 wurde Andreas Rengstorf aus Rotenhahn. In der Wahl vom 4.12.18 wurde Herr Rengstorf einstimmig als Nachfolger für Jens Theilen gewählt. Die Wahl wurde notwendig, da Jens Theilen durch den Ausschuss in den Vorstand der Sielacht berufen wurde.
Nach 17 Jahren ehrenamtlicher Tätigkeit als Verbandsvorsteher der Sielacht Bockhorn-Friedeburg wurde Rudi Irps-Borchers am 27. April feierlich in Steinhausen verabschiedet. Zum Abschiedsempfang waren Vertreter der Behörden, der Nachbarverbände, von Vorstand und Ausschuss sowie die Mitarbeiter der Sielacht geladen. Stellvertretender Landrat Reinhard Onnen-Lübben und der Bürgermeister der Gemeinde Bockhorn Andreas Meinen sprachen Rudi Irps-Borchers Dank für die jahrelange ehrenamtliche Tätigkeit aus. Die Laudatio hielt der neue Verbandsvorsteher der Sielacht, Herr Reiner Haschen aus Ellenserdamm. Herr Irps-Borchers bedankte sich für die gute Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern des Verbandes und mit den beteiligten Gremien.
Der Verbandsausschuss wählte am 22. März einstimmig Herrn Reiner Haschen aus Steinhausen zum neuen Verbandsvorsteher der Sielacht Bockhorn-Friedeburg. Herr Haschen wird damit Nachfolger von Rudi Irps-Borchers, der insgesamt 17 Jahre das Amt ausgeübt hat. Als Stellverteter des Verbandsvorstehers wurden Richard Harms-Neunaber aus Friedeburg/Hesel und Helmut Hußmann aus Zetel/Bohlenberge gewählt.
Außerdem wurden die Herren Henning Borchers, Jens Theilen, Hans-Dieter Kuhlmann, Peter Nannen, Arnhold Frerichs, Johann Hansjürgens und Hartwig Harms in den Vorstand der Sielacht gewählt. Die Amtsperiode des neuen Vorstands beginnt am 01.04.2018 und endet am 31.03.2023.
Bockhorn, den 12.05.2016
Die Sielacht Bockhorn-Friedeburg hat in einem gemeinsamen Projekt mit dem Landkreis Friesland, den Landesforsten und dem Fischereiverein Friesische Wehde die ökologische Durchgängigkeit an der Woppenkamper Bäke verbessert. Die alte Wehranlage unterhalb der Bundesstraße 437 erschwerte für auf- und abwandernde Fischarten die Durchgängigkeit. Ziel des Projektes war es, den Lebensraum für die Fischfauna zu verbessern und die Gewässerstruktur in diesem Abschnitt aufzuwerten.
Bereits im vergangenen Jahr wurde durch den Fischereiverein eine etwa 400 m lange, stark geschwungene Bachstrecke durch den Neuenburger Forst hergestellt. Der untere Anschlusspunkt wurde bereits sofort fertiggestellt, der obere Anschluss sollte mit dem Rückbau des Wehres erfolgen.
Nach einem Jahr Konsolidierungszeit für den neuen Bachverlauf hat die Sielacht nun den Rückbau der alten Wehranlage vorgenommen. Zugleich wurde eine Absperrdamm errichtet, der den Wasserabfluss in den neuen Bachverlauf hineinführt. Ebenfalls sorgt der Damm für Hochwassersicherheit für die oberhalb gelegenen Gebiete. Denn der neue Bachverlauf mit schmaler Sohle und steilen Böschungen weist nicht die hydraulische Leistungsfähigkeit auf, um starkes Hochwasser abführen zu können. Bei Anstieg des Wasserspiegels wird der neue Damm überströmt und die Wassermassen können über den bisherigen Gewässerverlauf schadlos abfließen.
Abbildung: Woppenkamper Bäke -
Bockhorn, den 13.01.2016
Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen des Niedersächsischen und Bremer Agrarumweltmaßnahmenprogramms (NiB-AUM) fördert die Anlegung von Blühstreifen an Gewässern. Diese, im Sinne des Natur- und Gewässerschutzes gute und grundsätzlich sinnvolle Förderung kann vor Ort zu Problemen zwischen dem Gewässerunterhaltungspflichtigen und dem Antragsteller führen. Gemäß Richtlinie ist das das Befahren der Blühstreifen sowie das damit verbundene Räumen von Gräben je nach Programm stark eingeschränkt oder auch gar nicht erlaubt. Der Landwirt könnte dies so verstehen, dass bei einer Anlage von Blühstreifen dem Unterhaltungspflichtigen das Befahren untersagt ist oder er nach einem Befahren Schadenersatzansprüche haben könnte.
Dies ist nicht der Fall. Die Unterhaltung eines Gewässers durch den Unterhaltungsverband ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung nach gesetzlicher Vorgabe und nicht durch eine Förderrichtlinie auszuhebeln. Die Förderrichtlinie regelt als Verwaltungsvorschrift ausschließlich das Verhältnis zwischen dem Land Niedersachsen und dem Antragssteller und ist für den Gewässerunterhalter nicht bindend.
Bitte setzen Sie sich vor Antragstellung unbedingt mit der Geschäftsstelle des Verbandes in Verbindung, um die Fragen der notwendigen Gewässerunterhaltung und der
Befahrbarkeit der Randstreifen/Blühstreifen einvernehmlich zu klären.
Die Restarbeiten an der östlichen Spundwand in Dangast konnten in den vergangenen Wochen abgeschlossen werden. Damit sind die Spundwände außendeichs im Bereich des Dangaster Siels auf der westlichen und östlichen Seite saniert und die Deichsicherheit ist vollständig gewährleistet. Die Sielacht bedankt sich bei den beteiligten Firmen und dem NLWKN für die hervorragende Zusammenarbeit und für das gelungene Bauwerk.
Zum 1. Februar 2014 wird das neue SEPA-Zahlverfahren verpflichtend gemäß EU-Verordnung eingeführt. Das bisherige Lastschriftverfahren ist zukünftig nicht mehr zulässig. Bitte verwenden Sie die unter Downloads abrufbaren Vordrucke im PDF-Format.
Im Rahmen von Kompensationsmaßnahmen im Kavernengebiet Etzel wurden an der Schiffsbalje auf einer Länge von rd. 150 m Renaturierungsmaßnahmen vorgenommen. Die Bauarbeiten konnten Ende Juni erfolgreich abgeschlossen werden. Zur Verbesserung der Gewässerstruktur wurde die Schiffsbalje mäandrierend aufgeweitet und mit einer flachufernden Insel versehen. Die Sielacht wird die weitere Entwicklung in diesem Abschnitt mit großem Interesse verfolgen.
Im Mittelpunkt der Ausschusssitzung der Sielacht Bockhorn-Friedeburg vom 15. März 2013 in Friedeburg standen die Neuwahlen des Vorstandes und die Verabschiedung der ausgeschiedenen Vorstandsmitglieder. Bestätigt im Amt wurde Rudi Irps-Borchers aus Seghorn als Verbandsvorsteher der Sielacht. Als Stellvertreter wurden Richard Harms-Neunaber aus Friedeburg/Hesel und Reiner Haschen aus Ellenserdamm gewählt.
Die weiteren Vorstandsmitglieder sind: Aus dem Gebiet der ehemaligen Bockhorner Sielacht Henning Borchers (Driefel), aus dem Gebiet der ehemaligen Wasseracht Friesische Wehde Helmut Hußmann (Bohlenberge),Hans-Dieter Kuhlmann (Grabstede)und Peter Nannen (Astederfeld), aus dem Gebiet des ehemaligen Entwässerungsverbandes Friedeburg Hartwig Harms (Friedeburg), Johann Hansjürgens (Marx) und Arnhold Frerichs (Etzel).
Ausgeschieden sind der erste stellvertretende Verbandsvorsteher Otto Bruhnken aus Dose und der zweite stellvertretende Verbandsvorsteher Hermann Hußmann aus Zetel sowie Vorstandsmitglied Ortgies Jürgens aus Horsten. Verbandsvorsteher Irps-Borchers dankte den ausscheidenden Vorstandsmitgliedern und betonte, die Zusammenarbeit sei stets von Offenheit und Vertrauen geprägt gewesen. In Anerkennung ihrer großen Verdienste überreichte ihnen der Verbandsvorsteher Ehrenurkunden. Auch Geschäftsführer Kock bedankte sich für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und den großen Erfahrungsschatz, den die drei Vorstände in die Verbandsarbeit eingebracht haben.
Neben den Vorstandswahlen stand auch die Festsetzung der Haushaltsplan 2013 auf der Tagesordnung. Der Verbandsausschuss setzte den Haushaltsplan im ordentlichen Haushalt mit einem Gesamtvolumen von 1,437 Mio. Euro fest. Im außerordentlichen Haushalt wurden für das Haushaltsjahr 2013 insgesamt 800.000 Euro veranschlagt. Die größte Einzelmaßnahme wird die Erneuerung der nordöstlichen Spundwand am Dangaster Siel sein. Für die Mitglieder des Verbandes gibt es auch in diesem Jahr eine erfreuliche Nachricht zu vermelden: Der Beitragssatz bleibt weiterhin stabil bei 18,50 €/ha.
Abbildung: Verabschiedung in Friedeburg -
Die Arbeiten an den elektrotechnischen Anlagen und Einrichtungen der Schöpfwerke und des Dangaster Sieles sind abgeschlossen. Die Abnahme erfolgte im November 2010. Die Sielacht betreibt jetzt einen zentralen Leitstand im Hauptschöpfwerk Petershörn und kann von dort alle technischen Anlagen des Verbandes überwachen und steuern. Die Baumaßnahme wurde über einen Zeitraum von insgesamt anderthalb Jahren durchgeführt. Der Verband erhofft sich durch die neuen technischen Anlagen einen verbesserten und modernen Ansprüchen angepassten Betrieb der Schöpfwerke. Die Sielacht bedankt sich bei allen Mitarbeitern und den ausführenden Firmen für die gute Zusammenarbeit.
Die Ziele der sog. Wasserrahmenrichtlinie werden aktiv durch die Sielacht unterstützt. An der Woppenkamper Bäke wurde nun ein in herkömmlicher Betonbauweise in den sechziger Jahren hergestelltes Absturzbauwerk zu einer naturnahen Sohlgleite umgebaut. Die Sohlengleite überwindet einen Höhenunterschied zwischen Ober- und Unterlauf von 1,0 m. Mit der Maßnahme soll eine Verbesserung der biologischen Durchgängigkeit der Woppenkamper Bäke erreicht werden. Die Arbeiten wurden von der Sielacht in Eigenregie vorgenommen.
Am 14.10.2009 wurde die neue Rechenreinigungsmaschine förmlich abgenommen. Die Abbildung enstand einige Tage vor der Abnahme und zeigt die ausführende Firma bei der Feinjustierung von Fahrbahn und Laufkatze.
Am 9. November 2007 war es wieder soweit: Die nächste Sturmflut kündigte sich an. Der Dangaster Hafen wurde wieder vollständig überspült.
Der gerade neu geschaffene Flutstein mit dem Pegel der Allerheiligenflut wurde vom Wellenschlag überströmt. Allerdings wurde nicht der extreme Pegel der Allerheiligenflut vom Vorjahr erreicht.
Abbildung: Sturmflut 9. Nov -
Die Allerheiligenflut vom 1. November 2006 brachte für Dangast einen Wasserstand von 5,36 mNN, d.h. 3,66 m über mittlerem Tidehochwasser. Der Pegel der Sturmflut von 1962 wurde damit in Dangast noch übertroffen.
Abbildung: Allerheiligenflut -